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Kleinsassen - Plattform für Profis und Autodidakten während der Kunstwoche und darüber hinaus
Damit Kunst auch im Alltag und für alle erfahren werden kann, bedarf es geeigneter Darstellung und sehr guter Organisation, all dies bieten wir im Malerdorf der Rhön seit über 25 Jahren. Außerdem bieten wir eine herrliche Landschaft, viel frische Luft und sehr gute Gesellschaft.
Der Verein Malerdorf Kleinsassen e.V., der die jährlich stattfindende Straßenausstellung KUNSTWOCHE KLEINSASSEN veranstaltet, möchte auch jungen Künstlern aus den Bereichen Malerei, Grafik, Bildhauerei eine Gelegenheit geben, sich hier zu präsentieren.
Außerdem bieten wir Musikern, wie Solisten und kleineren Gruppen (Nachwuchsmusiker, keine sogenannten Alleinunterhalter), Kleinkünstlern (Jongleure, Zauberer und ähnlichem) die es sich zutrauen auf der Straße aufzutreten, vielleicht auch mit "Hut-Einnahmen" oder CD-Verkauf zufrieden sind, ebenfalls eine Plattform um sich in der alten Künstlerkolonie Kleinsassen zu präsentieren.
Das Malerdorf Kleinsassen ist seit langem weit über die Region hinaus bekannt. Unsere Aussteller kommen aus allen Teilen von Deutschland, (bisher waren Künstler und Kunsthandwerker aus 11 Bundesländern und aus mehr als 200 Orten vertreten). Aber auch internationale Künstler waren in Kleinsassen immer vertreten. (z.B. aus Bosnien, Dänemark, Frankreich, Japan, Kroatien, Niederlande, Polen, Rußland, Ukraine, Ungarn, Weißrußland)
Besucherzahlen zeigen es uns immer wieder, Kleinsassen ist sehr bekannt und sehr beliebt. Die KUNSTWOCHE KLEINSASSEN wird jährlich von mehr als 15.000 Menschen besucht.
Damit sich der Verein Malerdorf Kleinsassen e.V. sich einen Überblick über Ihre Arbeiten machen kann, bitten wir, uns mit Ihrer Bewerbung eine repräsentative Mappe (Fotografien, Musiker senden ein Demo-Band) sowie eine künstlerische Kurzbiographie zuzusenden. Bei den Ausstellungsstücken muß es sich um Unikate des sich anmeldenden Künstlers handeln.
Ausstellungsplätze in geschlossenen Räumen können nicht garantiert werden.
Über die Teilnahme an der KUNSTWOCHE KLEINSASSEN entscheidet der Vorstand des Vereins.
Hessischer Rundfunk bei der Kunstwoche
Ausstellungsrichtlinien 2011
Teilnehmerkreis
An der Ausstellung „KUNSTWOCHE KLEINSASSEN“ können Künstler und
Künstlergruppen, die selbstgefertigte Exponate (Unikate) ausstellen möchten,
teilnehmen. Es sind alle künstlerischen Techniken zugelassen, keine Massenware
oder industriell gefertigte Arbeiten, sowie Exponate anderer Künstler dürfen
nicht ausgestellt oder verkauft werden.
Anmeldebedingungen
Zur Teilnahme an der Ausstellung bedarf es eines Antrages, wobei nur der vom
Veranstalter vorbereitete Anmeldebogen zu verwenden ist. Nach Eingang der Anmeldung
unterrichtet der Veranstalter den Antragsteller über dessen Zulassung. Die Anmeldung
sollte bis zum 1. Juli erfolgen. Die Überweisung des Standgeldes sollte danach
erfolgen und muss bis zum 10. Juli 2011 eingegangen sein. Unaufgeforderte
Zahlungen rechtfertigen nicht zur Teilnahme an der Kunstwoche Kleinsassen. Riesigen,
verbunden mit der Ausstellung, werden vom Teilnehmer getragen, der Verein
hat keine Versicherung abgeschlossen. Es können keine Rechtsansprüche gegenüber
dem Veranstalter geltend gemacht werden, auch haftet er nicht für den Zustand der
Stände bei Witterungseinflüssen.
Allgemeines
Der sich anmeldende Aussteller verpflichtet sich täglich anwesend zu sein oder einen
kompetenten Vertreter zu stellen. Bei Nichtbeachtung wird der Veranstalter den
Standplatz räumen. Sollten dabei Beschädigungen an den Exponaten oder am Stand
entstehen, haftet der Verein Malerdorf Kleinsassen e.V. nicht. Es ist beim Aufbau eines
Standes verboten, Erdnägel oder ähnliches zu verwenden. Ferner dürfen Hausfassaden,
Gartenzäune oder Wände nicht beschädigt werden. Der Aussteller haftet
für verursachte Schäden. Es wird eine ausstellungsgemäße Präsentation erwartet,
keine touristische Zurschaustellung. Künstlerische Aktivitäten bzw. Vorführungen der
Arbeiten sind immer erwünscht. Jeder Aussteller hat Anspruch auf maximal
fünf laufende Meter Ausstellungsfläche. Es versteht sich von selbst, dass die
Aussteller nach Ende der Kunstwoche den Standplatz sauber und frei von Gegenständen
und Abfall verlassen.
Teilnahmegebühr
Das Standgeld für die Ausstellung beträgt:
- für Vereinsmitglieder € 40,00
- für Gastaussteller € 100,00
Bei Ausstellung in einem geschlossenen Raum wird ein Zuschlag von 50,00 Euro erhoben,
Gruppen werden gesondert abgerechnet und senden uns eine Teilnehmerliste.
Das Standgeld ist auf das Konto der Raiffeisenbank Biebergrund eG zu überweisen.
BLZ 530 623 50 Kto. Nr. 70 19 55
Anmietung
Es können Tische, Bänke, und einfache Stellwände angemietet werden. Die Gebühr
für einen Tisch beträgt 8,00 Euro, eine Bank 3,00 Euro, eine einfache Stellwand
10,00 Euro. Das Inventar wird nach Eingang der Anmeldung eingeteilt, solange der
Vorrat reicht. Die Gebühr für das Inventar ist bei Abholung vor Ort zu bezahlen, bitte
nicht überweisen.
Anmeldung und Platzvergabe
Die Platzvergabe erfolgt am Samstag, den 13. August 2011 ab 10:00 Uhr vor
der Garagengalerie an der Bieber, sie wird von Vorstandsmitgliedern vorgenommen
und muss bis 16:00 Uhr abgeschlossen sein. Der Aufbau an allen Ausstellungstagen
muss bis 10:30 Uhr abgeschlossen sein. Der Abbau
darf nicht vor 19:00 Uhr erfolgen.
Be- und Entladen, Parken
Eine Zufahrt ist grundsätzlich nur zum Be- oder Entladen gestattet. Alle Fahrzeuge
müssen danach auf die nahegelegenen Parkplätze oder in Seitenstraßen geparkt
werden. Es dürfen keine Fahrzeuge auf Privatgelände abgestellt werden ohne Genehmigung
des Eigentümers. Wohnwagen, Wohnmobile, PKW und Anhänger sind
nicht als Teil eines Ausstellungsstandes zugelassen.
Erklärung des Veranstalters
Die Auswahl der Exponate zur Ausstellung trifft der Aussteller selbst. Die Veranstaltung
im Malerdorf Kleinsassen ist im hohen Maße auf die Gastfreundschaft der Bürgerinnen
und Bürger von Kleinsassen angewiesen. Der Verein Malerdorf Kleinsassen
verpflichtet die Aussteller dies bei der Gestaltung der Stände zu respektieren. Bei
Nichtbeachtung der Ausstellungsrichtlinien muss der Aussteller damit rechnen, dass
er von einer weiteren Teilnahme ausgeschlossen wird.
Jeder Aussteller erkennt mit seiner Unterschrift auf der
Anmeldung die Ausstellungsrichtlinien zur Ausstellung „Kunstwoche Kleinsassen“ an. Bei Nichterscheinen ist eine Erstattung der Teilnahmegebühr ausgeschlossen.
Download: Ausstellungsrichtlinien 2011 (pdf: 107 KB)
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